Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ing. Martin Reisenhofer
Unterrohr 10
8294 Rohr bei Hartberg
Österreich

Geschäftszeiten

Nach Terminvereinbarung

Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma Martin Reisenhofer nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Dienstleistungen

Dienstleistungen im Rahmen einer Softwareentwicklung werden von der Firma Martin Reisenhofer nie pauschal angeboten. Ein Angebot, seitens Martin Reisenhofer, das sich auf Softwareentwicklung Dienstleistungen bezieht, gibt lediglich einen möglichen Rahmen vor, welcher durch diverse Abänderungen seitens des Auftraggebers unmöglich gemacht werden kann.

Die Firma Martin Reisenhofer, vertreibt in der Regel keine Software Produkte, sondern nur die Dienstleistung ein bestimmtes Produkt anzupassen bzw. Software für den Auftraggeber zu entwickeln. Somit wird ein Softwareentwicklungsprojekt nach Aufwand verrechnet, ohne Abzüge inklusive aller Korrekturen und Verbesserungen. Dieser Aufwand kann sofort in Rechnung gestellt werden.

Für alle Internet und Cloud Services gilt das Fair-Use-Prinzip. Es werden eine allgemeine Nutzung Ressourcen kalkuliert (für Odoo Server und andere Web Services generell, wenn nicht anders vereinbart, 5 Benutzer). Werden zugewiesene Ressourcen bzw. Kapazitäten ständig überschritten, müssen Produktpreise entsprechend nachverhandelt werden.

Lizenzen

Neuentwicklungen einer Software stehen unter der FreeBSD Lizenz, sofern nicht anders vereinbart oder im Source Code hinterlegt.

Weiterentwicklungen vorhandener Software bzw. Rahmenwerks stehen unter der Lizenz der ursprünglichen Software bzw. des ursprünglichen Rahmenwerks, sofern nicht anders vereinbart oder im Source Code hinterlegt.

Stundenkontingent

Die Abrechnung des Stundenkontingent erfolgt via Vorauskasse. Die Aufteilung der Stunden erfolgt nach Vereinbarung. Nicht benötigte Stunden, können mit einem Abschlag von 50 % zurückvergütet werden. Wenn die Inflation zwei Prozentpunkte gegenüber dem Ausgangswert steigt, behalten ich mir vor, verkaufte Stundenkontingente neu zu bewerten.

Gewährleistungsbestimmungen

Die Firma Martin Reisenhofer, tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an ihre Kunden ab. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist von der Firma Martin Reisenhofer, für den Kunden durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen Reparaturpauschalen berechnet. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Kraft.

Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzer der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Meine Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm mitteilt.

Haftung

Ausgenommen sind die Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.

Auch ausgenommen sind die Schadensersatzansprüche, die im Vorhinein durch eine Prüfung bzw. Validierung seitens des Auftraggebers verhindert werden können.

Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich.

Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der Firma Martin Reisenhofer, verursacht wurde.

Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist.

Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten wird.

Betriebsstörungen, gleich welcher Sphäre und gleich, wodurch bedingt, befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Preise

Die Preise sind freibleibend

Eigentumsvorbehalt

Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.

Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenstände verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z.Zt. der Verarbeitung zu.

Schadensersatz bei Urheberverletzungen

Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.

Softwarewartung

Ich bin nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software solchen Lizenznehmern/Kunden zur Verfügung zu stellen, die keinen Softwarewartungsvertrag abgeschlossen bzw. die Vertragsgebühr nicht korrekt entrichtet haben.

Wartung

Wird kein schriftlicher Wartungsvertrag geschlossen, so wird keine Wartung geleistet. 

Alle Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Für gemietete Hardware oder periodische Leistungen muss explizit ein Wartungsvertrag geschlossen werden. Die Wartung ist generell nicht enthalten und muss zusätzlich in schriftlicher Form mit einem entsprechenden Entgelt vereinbart werden.

Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Datensicherheit

Wird keine ständige Datensicherung schriftlich vereinbart, so wird keine Datensicherung gemacht.

Für gemietete Hardware oder periodische Leistungen muss explizit eine Datensicherung vereinbart werden. Die Datensicherung ist generell nicht enthalten und muss zusätzlich in schriftlicher Form mit einem entsprechenden Entgelt vereinbart werden.

Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.